Welche Kosten erwarten mich?
Wie berechnet sich der Streitwert einer Scheidung?
Bei einem monatlichen Gesamt-Nettoeinkommen beider Eheleute i.H.v. 2.000,- € ergäbe sich zunächst ein Verfahrenswert von 6.000,- € (3faches Nettoeinkommen beider Ehegatten).
Der Versorgungsausgleich, falls er durchgeführt wird, erhöht den Streitwert nochmals um mindestens 1.000,- € auf dann insgesamt 7.000,- €.
Daraus berechnen sich die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten.
Die Gerichtskosten betragen dann 368,- €-
Die Rechtsanwaltskosten betragen 1.228,68 €.
Insgesamt kostet die Scheidung nun 1.596,68.
Dies gilt selbstverständlich nur, wenn sich beide Eheleute einig sind und kein zweiter Rechtsanwalt benötigt wird.
Die Kosten der Online-Scheidung nach Streitwerten:
Streitwert von 4.001 € bis 5.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 925,23 €
Gerichtskosten: 292,- €
Gesamtkosten: 1.217,23 €
Streitwert von 5.001 € bis 6.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.076,95 €
Gerichtskosten: 330,- €
Gesamtkosten: 1.406,95 €
Streitwert von 6.001 € bis 7.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.228,68 €
Gerichtskosten: 368,- €
Gesamtkosten: 1.596,68 €
Streitwert von 7.001 € bis 8.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.380,40 €
Gerichtskosten: 406,- €
Gesamtkosten: 1.786,40 €
Streitwert von 8.001 € bis 9.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.532,13 €
Gerichtskosten: 444,- €
Gesamtkosten: 1.976,13 €
Streitwert von 9.001 € bis 10.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.683,85 €
Gerichtskosten: 482,- €
Gesamtkosten: 2.165,85 €
Streitwert von 10.001 € bis 13.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.820,70 €
Gerichtskosten: 534,- €
Gesamtkosten: 2354,70 €
Streitwert von 13.001 € bis 16.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 1.957,55 €
Gerichtskosten: 586,- €
Gesamtkosten: 2.519,75 €
Streitwert von 16.001 € bis 19.000 €:
Rechtsanwaltsgebühren 2.094,40 €
Gerichtskosten: 638,- €
Gesamtkosten: 2.732,40 €
Sollte der Streitwert höher als 19.000,- € sein, übersenden wir Ihnen gern einen kostenlosen Kostenvoranschlag.
Lesen Sie bitte weiter:
>>> Wie läuft das Scheidungsverfahren ab?