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Auftrag mit Beihilfe vom Staat

Online-Scheidung & Verfahrenskostenhilfe

Bevor Sie unser Anfrageformular ausfüllen möchten wir Ihnen noch folgendes mitteilen:

Ihre Anfrage zur Online-Scheidung ist für Sie vollkommen unverbindlich.

Nach Auftragserteilung erhalten Sie per E-Mail eine Vollmacht (diese sollten Sie unterzeichnet zurücksenden) und ein Formular zur Verfahrenskostenhilfe.

Sollten Sie sich während der Scheidung entschließen, die Scheidung zurückziehen zu wollen, ist dies jederzeit möglich.

Während des Scheidungsverfahrens haben Sie jederzeit die Gelegenheit Ihren Rechtsanwalt persönlich zu kontaktieren und Fragen zu stellen.

Dieses Auftragsformular verwenden Sie bitte nur, wenn Sie für das Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten.

Bitte füllen Sie das Scheidungsformular (weiter unten) vollständig aus und bestätigen Ihre Angaben mit dem Button "Abschicken".

Es wird dann vor der Einreichung des Scheidungsantrages Verfahrenskostenhilfe beantragt.
Erst wenn diese bewilligt ist, wird die Scheidung eingereicht.

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