Amtsgericht Leipzig
Um festzustellen, ob das Amtsgericht Leipzig örtlich zuständig ist, müssen die nachfolgenden 4 Regeln beachtet werden:
1) Gewöhnlicher Aufenthalt mit minderjährigen Kindern
Örtlich zuständig für das Scheidungsverfahren ist das Familiengericht (Amtsgericht), in dessen Gerichtsbezirk der Ehegatte mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2) Letzte eheliche Wohnung
Haben die Eheleute keine Kinder, ist das Amtsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Eheleute ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten (eheliche Wohnung), wenn einer von ihnen bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages noch in diesem Bezirk wohnt.
3) Gewöhnlicher Aufenthalt
Ist dies nicht der Fall, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort des Antragsgegners/der Antragsgegenerin oder, falls ein solcher im Inland fehlt, der des Antragstellers/der Antragstellerin gelegen ist.
4) Wohnsitz im Ausland
Wenn auch der Antragsteller keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.
Es lässt sich so auch eine Ehescheidung aus dem Ausland durchführen.
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